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Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer

Die Bayerische Architektenkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der jeder Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner in Bayern als Pflichtmitglied angehört.

Sie ist ein Teil mittelbarer Staatsverwaltung und damit in deren Tätigkeit eingebunden. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG) festgelegt.

Die Bayerische Architektenkammer – durch Landtagsbeschluss am 1. Januar 1971 errichtet – ist ein wichtiges Ordnungsinstrument im Bereich des Planens und Bauens. Ihre Mitglieder unterstützt sie auf berufspolitischer Ebene, den Bauherren garantiert sie den hohen Qualitätsstandard der ihr angehörenden Mitglieder.

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