Zeitgenössische Architektur in Bayern

Das Einmaleins der Abfallentsorgung auf Baustellen

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Restaurieren, Bauen, Umbauen - Doch wohin mit dem Abfall?

Eine Baustelle markiert den Start in ein neues Leben und ruft in den meisten Fällen positive Gefühle hervor. Bei den Bergen an Beton, Ziegeln, Erde und Holz kann dem ein oder anderen jedoch mulmig zumute werden. Denn während sich manche Materialien noch zu Geld machen lassen, sind mit der Entsorgung anderer Materialien und Stoffe hohe Kosten verbunden. Im folgenden Artikel informieren wir Sie rund um das Thema Bauschutt und erklären, auf welche rechtlichen Bestimmungen Sie Acht geben müssen. 

Was ist der Bauabfall?

Im Volksmund wird gerne jeder Müll und Unrat, der bei Baustellen zustande kommt, als Bauabfall bezeichnet. Tatsächlich ist eine Unterscheidung der verschiedenen Materialien allerdings notwendig. Man differenziert den Bauabfall somit in Bauschutt und Baumischabfall.

Während die Hausbesitzer sich vor dem Hausbau oftmals noch keine Gedanken über die Entsorgung des Bauschutts machen, sorgen die Abfallberge schon bald für Kopfschmerzen. Denn wer über keine eigene Transportmöglichkeit verfügt, muss sich den passenden Abfallcontainer mieten. Ein zuverlässiger Partner ist entsorgo. Beim Münchner Unternehmen können Container mit nur wenigen Klicks online direkt vor die eigene Tür bestellt werden. Die Kosten für den Transport variieren. Bei 5 m3 Bauabfall muss mit einer Summe von 100 bis 200 Euro gerechnet werden. Neben den Mietkosten muss allerdings auch noch eine Aufwandsentschädigung an die zuständige Deponie gezahlt werden. Je nach Volumen und Gewicht verlangen die Deponien unterschiedliche Preise. Man sollte jedoch pro fünf Kubikmeter Bauschutt nochmals 150 bis 250 Euro einkalkulieren. Gipskartonplatten stellen allerdings einen Sonderaufwand dar und werden mit 300 Euro in Rechnung gestellt. 

Unterschied Bauschutt und Baumischabfall

Als Bauschutt werden ausschließlich Stoffe mineralischen Ursprungs bezeichnet. Darunter fallen:

  • Beton
  • Tonziegeln
  • Steine
  • Kacheln
  • Fließen
  • Keramik
  • Mörtel
  • etc.

Im Gegensatz dazu zählen zum Baumischabfall:

  • Glas
  • Holz
  • Metall
  • Gips
  • Kunst- und Dämmstoffe
  • etc.

Das gilt es bei der Bauschuttentsorgung nach GewAbfV zu beachten

Die deutsche Gewerbeabfallverordnung hat das Wohlergehen der Umwelt im Sinn und achtet aus diesem Grund ganz genau darauf, dass der Bauschutt vorschriftsgemäß entsorgt wird. Denn Rohstoffe wie Sand und Kies, die man zum Bauen verwendet, werden immer knapper und müssen unbedingt recycelt werden. Die GewAbfV verpflichtet dementsprechend die Bauherren dazu, auf eine strikte Trennung der Bauabfälle zu achten. Wer sich nicht an die vorgegebenen Regeln hält, wird zu hohen Strafen verdonnert. 

Sortieren Sie Ihre Bauabfälle in folgende Baustoffe ein

Bei der Kategorisierung bietet es sich an, sich an die Abfallverzeichnisverordnung zu orientieren. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Stoffe getrennt werden müssen. Sind bestimmte Materialien im Verzeichnis mit einem Sternchen markiert, handelt es sich um gefährlichen Abfall, der besondere Ansprüche an die Entsorgung stellt. Generell können die Bauabfälle folgendermaßen unterteilt werden:

  • Bauschutt z.B. Beton und Keramik
  • Erdaushub
  • Baumischabfälle z.B. Glas und Metall
  • Problemfälle z.B. Asbest
  • Wertstoffe z.B. Karton und Styropor
  • Künstliche Mineralfasern

Einige Tipps zur Bauschuttentsorgung

Bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich überlegen, wo die Bauabfälle ordnungsgemäß sortiert werden können. Es empfiehlt sich, die einzelnen Fraktionen bereits zu Beginn in Container zu verstauen. So sparen Sie sich Arbeit und der Müll kann schnell und einfach entsorgt werden. 

Einige Abfälle sind mit bestimmten Anforderungen verbunden. Schutt, der giftige oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthält, kann nicht den üblichen Kategorien zugeordnet werden. Er muss gesondert aufbewahrt werden und auch isoliert entsorgt werden. Auch Erdaushub kann zu Problemen führen. Denn nicht alle Entsorger erklären sich bereit, diesen zu transportieren. Bei einem Erstgespräch sollten Sie diese Themen zur Sprache bringen und sich vergewissern, dass der Entsorger auch Asbest und Erdhub entsorgt. 

Des Weiteren bietet es sich an, Objekte in ihre Einzelteile zu zerlegen. Dachstühle, Rollläden und Holztüren setzten sich beispielsweise auf gemischten Baustellenabfällen zusammen. Trennen Sie die einzelnen Materialien bereits beim Ausbau, um Probleme bei der Entsorgung und zusätzliche Gebühren zu vermeiden. 

Zu guter Letzt ist eine Baustelle auch immer eine große Lärmquelle. Dies ist zwar nicht zu vermeiden, doch Sie können den Geräuschpegel zumindest reduzieren. Strukturieren Sie den LKW-Verkehr, um Stau und Verkehrsbehinderungen zu vermeiden.