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Was Vermieter über die neue Heizkostenverordnung wissen müssen

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Die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV) trat am 24. November 2021 in Kraft und spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag verraten, was sich für Vermieter und Mieter durch die neue Heizkostenverordnung verändert.

Das ändert sich für Vermieter

Mit der Veröffentlichung der neuen Heizkostenverordnung (HeizkostenV), werden Vermietern oder Eigentümern einer Immobilie neue Pflichten auferlegt, die zum 01. Dezember 2021 in Kraft treten. Setzt ein Vermieter die neuen Pflichten nicht um, so hat der Mieter das Recht, den darauf entfallenden Kostenanteil um drei Prozent zu reduzieren. 

Fernablesbarkeit der Messgeräte

Durch die neue Energieeffizienz-Richtlinie 2018/2002 sind Eigentümer bis Ende 2026 dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich sämtliche Messgeräte aus der Ferne ablesen lassen. Als fernablesbar bezeichnet man Geräte, die mit der Walk-by- oder Drive-by-Technologie ausgestattet sind. Dadurch reicht es zum Ablesen bereits aus, sich in der Nähe des Hauses zu befinden, sodass dieses nicht mehr betreten werden muss.

Interoperabilität der Messgeräte

Zukünftig müssen sich die Messgeräte allerdings nicht nur aus der Ferne ablesen lassen, sondern zudem auch dazu in der Lage sein, Daten und andere Informationen mit den Systemen anderer Anbieter auszutauschen. Diese Interoperabilität ist für sämtliche Messgeräte verpflichtend, die ab dem Jahr 2022 installiert werden. Andernfalls gilt wie bei der Fernablesbarkeit eine Frist bis Ende 2026, um vorhandene Messgeräte zu ersetzen.

Anbindung an Smart-Meter-Gateway

Vermieter, die im Jahr 2022 oder später ein Messgerät installieren, müssen zudem auch dafür sorgen, dass dieses Gerät an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden kann. Eigentümer, die dagegen bereits ein aus der Ferne ablesbares Messgerät installiert haben oder dies 2022 nachholen, brauchen erst bis Ende 2031 ein Gerät, welches an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden kann.

Bei einem Smart-Meter-Gateway handelt es sich um die Kommunikationseinheit eines Messgeräts, welches die Standards des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllen muss.

Monatliche Mitteilung ab 2022

Vermieter, deren Immobilie bereits mit einem aus der Ferne ablesbaren Messgerät ausgestattet ist, sind ab dem Jahr 2022 dazu verpflichtet, den eigenen Mietern monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Diese Mitteilung muss unter anderem Informationen zu dem verwendeten Brennstoff sowie erhobenen Steuern enthalten.

Die Mitteilung muss dem Mieter seitens des Vermieters offen zugänglich gemacht werden, sodass dieser nicht danach suchen muss. Das kann sowohl durch Zusenden eines Briefs auf dem Postweg oder alternativ auch elektronisch per E-Mail oder über ein Webportal geschehen. Wird von dem Vermieter ein Webportal genutzt, so muss dieser den Mieter stets darauf hinweisen, wenn eine neue Mitteilung für diesen verfügbar ist. Andernfalls stellt dieser dem Mieter die Informationen dagegen nur zur Verfügung, macht diese allerdings nicht offen zugänglich. Somit ist der sicherste Weg, um einem Mieter dessen monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen, der Postweg oder das Senden einer E-Mail.

Was sich für die Mieter ändert

Einige der Änderungen, die mit der neuen Heizkostenverordnung (HeizkostenV) eingeführt werden, betreffen auch die Mieter einer Immobilie. So werden diese sich zum Beispiel darüber freuen, dass sie den Vermieter in Zukunft nicht mehr in die Wohnung lassen müssen, damit dieser dort die eigenen Verbrauchsdaten ablesen kann.

Zudem erhalten Mieter einer Wohnung, in der bereits ein aus der Ferne ablesbares Messgerät installiert ist, ab dem Jahr 2022 monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen auf dem Postweg, per E-Mail oder über ein Webportal zur Verfügung gestellt. Dadurch erhalten Mieter künftig eindeutige Informationen über den eigenen Wärmeenergieverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emissionen. Da der tatsächliche Nutzen meist unter dem Verbrauch liegt, ist dies eine sinnvolle Maßnahme, die in Zukunft zu einer Reduzierung der CO₂-Emissionen beitragen könnte.