Zeitgenössische Architektur in Bayern

Unrecht

Liebe Leser,

Architekt und Fotograf, das ist eine - im Idealfall – förderliche Verbindung, bei der beide Künstler das Werk des anderen und damit wiederum ihr eigenes unterstützen. Wie groß der Unterschied in der Wirkung ein und desselben Gebäudes oder Interiors sein kann, kann ich immer wieder feststellen.

Was passiert aber, wenn in dieser Verbindung Unrecht geschieht? So ist es zweien meiner Architekten-Kunden und mir selbst passiert. Ein Architekturfotograf nutzte die (nach langjähriger Zusammenarbeit) mündliche Beauftragung, um beiden Büros nach Veröffentlichung ihrer Projekte einen Strick daraus zu drehen. Auch ich wurde verklagt. Ohne Vorwarnung, ohne Chance die, aus seiner Sicht nicht ausreichende Entlohnung, nachzuholen. Die das Urheberrecht betreffende Rechtsprechung befindet sich momentan in einem ständigen Wandel und somit blühte auch mir ein 12-monatiges Gerichtsverfahren mit horrenden Forderungen. Die Architekten hatten die Fotos hochgeladen und damit an einen Dritten weitergegeben, was sie angeblich nicht gedurft hätten. Ich hätte dies - nach Meinung des Hamburger Gerichts - prüfen müssen. Wie das, fragen Sie sich nun? Frage ich mich auch!

Wie auch immer; es ging für uns alle drei nicht gut aus – der Fotograf bekam Zigtausende Euro von uns und wir waren fassungslos öb soviel bösen Vorsatzes und geldgieriger Niedertracht. Eine Ausnahme - ganz sicher, jedoch eine mögliche. Damit Ihnen das nicht ebenso passiert, plant die Architekturgalerie München im nächsten Jahr eine Veranstaltung zu diesem Thema. Wer vorab an Informationen interessiert ist, kann sich gern an mich wenden; denn so etwas sollte wirklich niemandem widerfahren...

Ihre Regine Geibel
Dipl.-Ing. Arch., Herausgeberin, Syst. Beraterin

PS: Wem die Themen der hellgrünen Artikel gefallen, der trage sich auf unserer neuen Schwesterplattform AN ARCHITECTURAL LIFE für den quartalsweise erscheinenden Newsletter, ein!