Zeitgenössische Architektur in Bayern

Wohnungen für die Maxvorstadt

Entwicklung von attraktiven innerstädtischen Wohnungen auf einem knapp 7.000 m2 großen Grundstück in der Maxvorstadt. Auf einer möglichen Geschossfläche von 9.500 m2 sollen ca. 100 Wohneinheiten (sozial geförderte Wohnungen und freie Mietwohnungen entstehen.

Die Stadtwerke München GmbH sind Eigentümer des Grundstücks Katharina-von-Bora-Straße 8a in der Maxvorstadt in München. Das Areal zeichnet sich durch seine Innenstadtlage südlich der Brienner Straße und des Königsplatzes aus. Der Hauptbahnhof ist nur 450 m entfernt; Marienplatz und Frauenkirche liegen in einer fußläufigen Entfernung unter 1.000 m.

Bislang wurde das Grundstück durch ein Heizkraftwerk genutzt, das künftig jedoch betrieblich nicht mehr notwendig ist. Aus diesem Grund planen die Stadtwerke München, auf dem knapp 7.000 qm großen Grundstück attraktive innerstädtische Wohnungen zu entwickeln. Auf einer möglichen Geschossfläche von 9.500 qm sollen so ca. 100 Wohneinheiten entstehen. Vorgesehen ist eine Mischung von sozial geförderten Wohnungen und freien Mietwohnungen. Die geförderten Wohnungen werden, entsprechend den Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung in Verbindung mit dem wohnungspolitischen Handlungsprogramm »Wohnen in München V«, als Werkswohnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter errichtet.

Teile der vorhandenen unterirdischen Fernwärmeverteilung im Norden des Grundstücks bleiben erhalten und müssen bei der Neuplanung berücksichtigt werden. Hieraus resultieren schon im Wettbewerbsverfahren Fragestellungen zu Gründung und Tragwerk einer künftigen Bebauung. Ebenso müssen die verbleibenden unterirdischen Bauteile bei der Planung der erforderlichen Tiefgarage berücksichtigt werden.

Ziel des Wettbewerbs ist ein exzellentes städtebauliches und architektonisches Bebauungskonzept für diesen zentralen Standort. Gesucht ist eine in Bezug auf Erschließungsstrukturen, Wohnformen und Freiräume schlüssige und nachhaltige Planung, die preiswerten Wohnraum bei gleichzeitig hohen Wohnqualitäten ermöglicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung der Freiflächen im Wettbewerbsgebiet, die als attraktive und qualitätvolle Ergänzungen der neuen Wohnnutzungen gestaltet werden sollen.

  • Wettbewerbstyp

    Realisierungswettbewerb

  • Wettbewerbsort

    München

  • Gebäudetyp

    Wohnungsbau

  • Teilnehmer

    Architekten in Arge mit Landschaftsarchitekten

  • Auslober

    Stadtwerke München GmbH

  • Preise

    Preissumme: 89.000 EUR

  • Unterlagen

    a:dks mainz berlin
    Helmholtzstraße 42
    z. Hd. von: Marc Steinmetz
    D-10587 Berlin
    Tel.: +49 3081492700
    Fax: +49 3081492702
    E-Mail: kvb@a-dks.de
    www.a-dks.de/kvb

  • Unterlagen bis

    Freitag 16. August 2013

  • Bewerbung bis

    Freitag 23. August 2013

EU-Bekanntmachungstext

19/07/2013S139Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren

I.
II.
III.
IV.
VI.

Deutschland-München: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2013/S 139-242448
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtwerke München GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
Kontaktstelle(n): SWM Projektierung Bauten
Zu Händen von: Angelika Riemensberger
80992 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8923612095
E-Mail: riemensberger.angelika@swm.de
Fax: +49 8923612055
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html
Weitere Auskünfte erteilen: a:dks mainz berlin
Helmholtzstraße 42
Kontaktstelle(n): a:dks mainz berlin
Zu Händen von: Marc Steinmetz
10587 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3081492700
E-Mail: kvb@a-dks.de
Fax: +49 3081492702
Internet-Adresse: http://www.a-dks.de/kvb
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: a:dks mainz berlin
Helmholtzstraße 42
Kontaktstelle(n): a:dks mainz berlin
Zu Händen von: Marc Steinmetz
10587 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3081492700
E-Mail: kvb@a-dks.de
Fax: +49 3081492702
Internet-Adresse: http://www.a-dks.de/kvb
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: a:dks mainz berlin
Helmholtzstraße 42
Kontaktstelle(n): a:dks mainz berlin
Zu Händen von: Marc Steinmetz
10587 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3081492700
E-Mail: kvb@a-dks.de
Fax: +49 3081492702
Internet-Adresse: http://www.a-dks.de/kvb
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Kommunale Eigengesellschaft
1.3)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion
Sonstige: Versorgung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Realisierungswettbewerb Neubau von Wohnungen in der Katharina-von-Bora-Straße 8a, München.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke München GmbH sind Eigentümer des Grundstücks Katharina-von-Bora-Straße 8a in der Maxvorstadt in München. Das Areal zeichnet sich durch seine Innenstadtlage südlich der Brienner Straße und des Königsplatzes aus. Der Hauptbahnhof ist nur 450 m entfernt; Marienplatz und Frauenkirche liegen in einer fußläufigen Entfernung unter 1.000 m. Bislang wurde das Grundstück durch ein Heizkraftwerk genutzt, das künftig jedoch betrieblich nicht mehr notwendig ist. Aus diesem Grund planen die Stadtwerke München, auf dem knapp 7.000 qm großen Grundstück attraktive innerstädtische Wohnungen zu entwickeln. Auf einer möglichen Geschossfläche von 9.500 qm sollen so ca. 100 Wohneinheiten entstehen. Vorgesehen ist eine Mischung von sozial geförderten Wohnungen und freien Mietwohnungen. Die geförderten Wohnungen werden, entsprechend den Vorgaben der sozialgerechten Bodennutzung in Verbindung mit dem wohnungspolitischen Handlungsprogramm »Wohnen in München V«, als Werkswohnungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter errichtet. Teile der vorhandenen unterirdischen Fernwärmeverteilung im Norden des Grundstücks bleiben erhalten und müssen bei der Neuplanung berücksichtigt werden. Hieraus resultieren schon im Wettbewerbsverfahren Fragestellungen zu Gründung und Tragwerk einer künftigen Bebauung. Ebenso müssen die verbleibenden unterirdischen Bauteile bei der Planung der erforderlichen Tiefgarage berücksichtigt werden. Ziel des Wettbewerbs ist ein exzellentes städtebauliches und architektonisches Bebauungskonzept für diesen zentralen Standort. Gesucht ist eine in Bezug auf Erschließungsstrukturen, Wohnformen und Freiräume schlüssige und nachhaltige Planung, die preiswerten Wohnraum bei gleichzeitig hohen Wohnqualitäten ermöglicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung der Freiflächen im Wettbewerbsgebiet, die als attraktive und qualitätvolle Ergänzungen der neuen Wohnnutzungen gestaltet werden sollen.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000, 71222000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Bewerbungsverfahren:
A. Prüfung der Unterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit:
- Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges;
- Nachweis der Unterschriftsberechtigung im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters durch die übrigen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gemäß §2 (3) VOF;
- Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und Zusammenarbeiten der Bewerber gemäß §4 (2) VOF;
- Erklärung des Bewerbers zu Ausschlussgründen nach §4 (6,9) VOF;
- Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gem. §19 VOF oder nach der Richtlinie 2005/36 EG.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die genannten Nachweise von allen Mitgliedern erbracht werden.
Falsche Angaben können zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen.
B. Nachweis der fachlichen Eignung
Zur Bewerbung aufgefordert werden Bewerber, die in den letzten 5 Jahren Projekte vergleichbarer Komplexität (z. B. Wohnungsbauten, Wohnheime o. ä.) erfolgreich realisiert haben und dies anhand von 2 aussagekräftigen Projektreferenzen in Text, Bild und Plan nachweisen (siehe Bewerbungsbogen). In Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von Architekten erbracht werden, nicht von Landschaftsarchitekten. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung ist das Datum der Rechnungsstellung für Leistungsphase 8: Die Rechnung für diese Leistungsphase darf nicht vor dem 01.07.2008 gestellt worden sein. Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen dürfen die Referenz auch als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht haben, sofern dieses Büro die Tätigkeit als Projektleiter schriftlich bestätigt. Alternativ hierzu dürfen Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen anstelle eines realisierten Projektes auch einen Wettbewerbsbeitrag für vergleichbare Planungsaufgaben einreichen. Wettbewerbsbeiträge müssen die Preisgruppe erreicht haben. Die Preisgerichtssitzung darf nicht vor dem 01.07.2008 stattgefunden haben. Berufsanfänger sind Architekten/Architektinnen oder Landschaftsarchitekten/ Landschaftsarchitektinnen, deren Diplom am Tag der Bekanntmachung nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt. Bewerber belegen dies mit der Kopie ihrer Diplomurkunde, die sie den Bewerbungsunterlagen beifügen. Kleinere Büroorganisationen beschäftigen nicht mehr als 4 qualifizierte Mitarbeiter. Darin eingeschlossen sind die Büroinhaber, die Partner oder Gesellschafter, die fest angestellten und die freiberuflichen Mitarbeiter. Bewerber belegen dies in Form einer Eigenerklärung.
Beurteilungskriterien:
- Städtebauliche Qualität / Einbindung in die umgebenden Baustrukturen (0-4 Punkte);
- Qualität der Grundrisse (0-4 Punkte);
- Qualität der inneren Erschließung (0-4 Punkte);
- Qualität der äußeren Erschließung / Freiräume (0-4 Punkte).
Die Beurteilungskriterien werden mit dem Faktor 5 gewichtet.
Der Bewerbungsbogen mit den dazugehörigen Anlagen soll im Format PDF gesichert werden. Als Anlagen werden verlangt:
A.1 Nachweis der Teilnahmeberechtigung (bei Bewerbergemeinschaften aller BG-Partner);
A.2 ggfs. Diplomurkunde als Nachweis »Berufsanfänger«;
A.3 ggfs. Eigenerklärung »kleinere Büroorganisation«;
A.4 Projektblatt Referenz 1 (1 Seite DIN A3);
A.5 Projektblatt Referenz 2 (1 Seite DIN A3);
A.6 bei Berufsanfängern und kleineren Büroorganisationen ggfs. Erklärung der Tätigkeit als Projektleiter für das genannte Projekt;
A.7 Unterzeichung von Erklärungen.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe erfolgt zwingend in Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Landschaftsarchitekten müssen noch nicht im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, sondern spätestens bis zum Kolloquium benannt werden. Sofern beide Qualifikationen innerhalb der festangestellten Mitarbeiter oder Inhaber/Gesellschafter eines Büros nachgewiesen werden können, entfällt die verpflichtende Bildung einer Arbeitsgemeinschaft. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen.
Fachberater für Gründung und Tragwerksplanung sind hinzuzuziehen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmebestimmungen, dürfen aber nur für eine der beteiligten Arbeitsgemeinschaften tätig werden.
In Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin bzw. Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu führen. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bewerbergemeinschaften benennen einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Der Auslober behält sich eine vertiefte Prüfung vor. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 8. /Höchstzahl 12
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Bewertungskriterien werden den ausgewählten Teilnehmern in der Auslobung mitgeteilt.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
P7987/2013
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 16.8.2013
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 23.8.2013
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16.9.2013
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme für den o. g. Wettbewerb beträgt 89.000 EUR netto.
Die Verteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt geplant:
1. Preis 36.000 EUR;
2. Preis 23.000 EUR;
3. Preis 14.000 EUR.
Für Anerkennungen stehen 16.000 EUR zur Verfügung.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk, Stadtbaurätin, München
2. Peter Kadereit, Leiter Immobilien, Stadtwerke München GmbH
3. Prof. Dietrich Fink, Architekt, München
4. Prof. Hannelore Deubzer, Architektin, München
5. Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt, Stuttgart
6. Franz Hirschmann, Landschaftsarchitekt, Nürnberg
7. Peter Scheller, Architekt, München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Art des Wettbewerbs:
Der Wettbewerb wird als nicht offener Realisierungswettbewerb mit 8 bis 12 Teilnehmern gemäß RPW 2013 und VOF ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein qualifiziertes Auswahlverfahren.
Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Weitere Bearbeitung:
Mit den ersten drei Preisträgerinnen bzw. Preisträgern wird nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gemäß § 11 VOF durchgeführt. Der Auslober kann im Rahmen des Verhandlungsverfahrens den Nachweis von mindestens 3 festangestellten Mitarbeitern und einen durchschnitten jährlichen Umsatz von mindestens 300.000 EUR in den letzten 3 Jahren verlangen. Dieser Nachweis kann gegebenenfalls durch Nachunternehmer geführt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt in das Verhandlungsverfahren ein und wird dort mit 50% gewichtet. Der Auslober beabsichtigt, nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens den erfolgreichen Bieter mit den für die Umsetzung des Realisierungsteils notwendigen weiteren Planungsleistungen nach § 33 sowie § 38 zu beauftragen, sofern einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach den Leistungsphasen der HOAI 2013. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80539 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762914
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/
Fax: +49 8921760
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Siehe Ziffer VI.3.1
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.7.2013