Zeitgenössische Architektur in Bayern

Neubau einer Mittelschule mit Sporthalle

Die Stadt Gersthofen beabsichtigt im Rahmen eines VOF-Verfahrens, nach Durchführung eines Realisierungswettbewerbes einen Architekten für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 5 (optional gegebenenfalls auch die Leistungsphase 6-9) zu beauftragen.

  • Wettbewerbstyp

    Begrenzter Realisierungswettbewerb

  • Wettbewerbsort

    Gersthofen

  • Gebäudetyp

    Schulen, Fortbildungszentren, Internate

  • Zulassung

    WTO

  • Teilnehmer

    Architekten

  • Auslober

    Stadt Gersthofen

  • Leistungen

    Das Projekt besteht aus den Bauabschnitten Neubau Mittelschule (BA 1) und Neubau Sporthalle (BA 2). In den Maßnahmen enthalten sind der Abbruch der bestehenden Schule und der bestehenden Sporthalle. Als weiterer BA 3 ist daran gedacht, im Zuge des Neubaus Musikprobenräume unterzubringen.

  • Preise

    125.000 EUR

  • Unterlagen

    Meixner + Partner GmbH
    z. Hd. v. Herrn Rieger
    Theodor-Heuss-Platz 8
    D-86150 Augsburg
    Tel. +49 821501050
    ghf@meixner-partner.de
    www.meixner-partner.de

  • Bewerbung bis

    Freitag 15. Juni 2012

EU-Bekanntmachungstext

D-Gersthofen: Architekturentwurf
2012/S 95-157299
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Gersthofen
Rathausplatz 1
Kontaktstelle(n): Stadt Gersthofen - Bauamt
Zu Händen von: Herr Berger / Herr Sroka
86368 Gersthofen
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8212491-416
Weitere Auskünfte erteilen: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Zu Händen von: Herr Rieger
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821501050
E-Mail: ghf@meixner-partner.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Meixner + Partner GmbH
Theodor-Heuss-Platz 8
Zu Händen von: Herr Rieger
86150 Augsburg
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 821501050
E-Mail: ghf@meixner-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)Haupttätigkeit(en)
Bildung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Realisierungswettbewerb Neubau Mittelschule Gersthofen mit Sporthalle. Der Wettbewerb unterliegt den Regeln der RPW 2008.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Gersthofen beabsichtigt im Rahmen eines VOF-Verfahrens, nach Durchführung eines Realisierungswettbewerbes einen Architekten für die HOAI-Leistungsphasen 1 - 5 (optional gegebenenfalls auch die Leistungsphase 6-9) zu beauftragen.
Das Projekt besteht aus den Bauabschnitten Neubau Mittelschule (BA 1) und Neubau Sporthalle (BA 2). In den Maßnahmen enthalten sind der Abbruch der bestehenden Schule und der bestehenden Sporthalle.
Als weiterer BA 3 ist daran gedacht, im Zuge des Neubaus Musikprobenräume unterzubringen.
Das Raumprogramm ist wie folgt vorgesehen:
BA 1 Neubau Schule ca. 3 900 m² HNF.
BA 2 Neubau Sporthalle ca. 1 600 m² HNF.
BA 3 Musikprobenräume ca. 650 m² HNF.
Nach Beauftragung der Architektenleistungen Ende August 2012 sollen die für einen Baubeginn vorgesehenen Planungsleistungen bis Ende 2013 erbracht werden. Die Realisierung ist ab Frühjahr 2014 bis Februar 2016 vorgesehen. Der Förderantrag ist im September 2013 einzureichen. Gesamtvolumen der Maßnahmen KG 100 bis 700 ca. 23 000 000 EUR brutto.
Es sind u. a. folgende Unterlagen einzureichen:
Lageplan 1:500 mit Darstellung der Freiflächen und einfaches Massenmodell 1:500.
Grundrisse, Schnitte, Ansichten 1:200.
Fassadenschnitte 1:50.
Textliche Erläuterungen und Skizzen zur Verdeutlichung der Entwurfsidee, des städtebaulichen Konzeptes, der inneren Erschließung und des Energiekonzeptes. Die Liste der erforderlichen Unterlagen wird im Rahmen der Stufe 2 (siehe Pkt. III.1) detailliert mitgeteilt.
Es sind sämtliche aktuell gültigen Regelwerke (z. B. Bayrische Bauordnung, Schulbautrichtlinien, etc.) für Schulbauten und Sporthallen einzuhalten, zusätzlich die Vorgaben des Fördergebers.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71220000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
1. Allgemeine Angaben.
Das Verfahren wird in 3 Stufen im Rahmen der VOF durchgeführt.
Stufe 1: Bewerbungsverfahren / Auswahlverfahren nach VOF.
15 Teilnehmer sind gesetzt. Von den Bewerbern werden weitere 25 Teilnehmer, welche die allgemeinen Kriterien sowie die Mindestkriterien erfüllen, gelost (§ 10 Abs. 3 VOF). Davon werden 18 Büros als erfahrene Büros und 7 Büros als ""kleinere Büroorganisation und Berufsanfänger im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF"" getrennt ausgelost. Alle Büros haben die Mindestanforderungen einzuhalten.
Stufe 2: Planungswettbewerb nach RPW 2008 (Nichtoffener Wettbewerb).
Mit den 15 gesetzten und den 25 Teilnehmern nach Losverfahren wird ein Architektenwettbewerb nach RPW mit 40 Büros durchgeführt. Es werden 5 Preisträger ermittelt.
Stufe 3: Verhandlungsverfahren nach VOF.
Im Anschluss an den Architektenwettbewerb wird mit den 5 Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VOF durchgeführt, um das geeignetste Büro auf der Basis der folgenden 6 gewichteten Kriterien auszuwählen:
A. Ergebnis Wettbewerb 50 %.
A1. Nachbesserung Wettbewerb 10 %.
B. Persönlicher Eindruck / Präsentation / Organigramm 10 %.
C. Eindruck Projektleiter 5 %.
D. Bewertung Instrumente / Organisationen / Nutzungskosten / Nachhaltigkeit 20 %.
E. Honorar 5 %.
Im Verhandlungsverfahren können insgesamt 1 000 Punkte erreicht werden. Das Wettbewerbsergebnis wird wie folgt bepunktet: Erster Platz 500 Punkte, zweiter Platz 450 Punkte, dritter Platz 400 Punkte, vierter Platz 350 Punkte und fünfter Platz 300 Punkte.
2. Allgemeine Kriterien für die Zulassung zur Stufe 1
Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden sowie über 2 000 000 EUR Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Gemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe VI.3). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs.6 Buchst. a – g sowie Abs. 9 Buchst. a – e VOF.
Angabe von rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Kriterien.
Erklärung des Bewerbers über den gemittelten Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanungen im Sinne § 33 HOAI) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Bewerber mit einem jährlich gemittelten Jahresnettoumsatz der 3 letzten Geschäftsjahre unter 500 000 EUR zählen als „kleinere Berufsorganisationen“ im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF.
Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten Architekten / Ingenieure und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bewerbergemeinschaft.
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er diese vor Zuschlagserteilung zu benennen.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Technische Kriterien:
Auflistung der wesentlichen, vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen (aus abgeschlossenen und/oder laufenden Projekten oder Wettbewerbserfolgen nach RPW, GRW, RAW, SIA, o. glw.), mit Angabe der Objektbezeichnung, der Herstellungskosten der Maßnahme, des Leistungszeitraumes, des Leistungsbildes. Diese Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Als Mindestkriterium zur Zulassung in Stufe 1 ist ein Projekt nachzuweisen, bei welchem die Gesamtkosten der KG 300 + 400 mehr als 5 000 000 EUR brutto betragen und die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Zu Bewerbung zugelassen sind:
a) bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl Mindestzahl 25. /Höchstzahl 40
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. siehe VI.2 der Bekanntmachung
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht festgelegt und im Auslobungstext aufgeführt.
Die Kriterien des Verhandlungsverfahrens (Stufe 3) sind in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1)1. genannt.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 15.6.2012 - 12:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25.6.2012
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Fünf Preise insgesamt (Angaben netto).
1.Preis: 31 000,00 EUR
2. Preis: 25 000,00 EUR
3. Preis: 19 000,00 EUR
4. Preis: 15 000,00 EUR
5. Preis: 10 000,00 EUR
Anerkennungen: 25 000,00.
Das Preisgericht behält sich eine Umverteilung der Preis vor.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit den Honoraren verrechnet.
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. siehe IV.2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Bewerber, deren gemittelter Jahresnettoumsatz sich in letzten drei Jahren unter 500 000,- EUR bewegt hat, werden in der Stufe 1 als ""kleinere Büroorganisation im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF berücksichtigt
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Nettoumsätze in den Jahren 2009, 2010 und 2011 nachzufordern.
e) Die Zusammensetzung des Preisgerichtes ist nicht endgültig. Der Auslober kann die Zusammensetzung ändern und / oder einzelne Personen hinzufügen.
f) Die bereits ausgewählten Teilnehmer sind:
1. Auer + Weber + Assoziierte, München.
2. Behnisch Architekten, München.
3. Diezinger + Kramer, Eichstätt.
4. 3+ Architekten, Augsburg.
5. Obel + Partner, Donauwörth.
6. Ott Architekten, Augsburg.
7. Poppe Alfred + Schoblocher Peter, Gersthofen / Thannhausen.
8. Schuller + Tham, Augsburg.
9. Schwinde Peter Architekten, München.
10. Staab Architekten, Berlin.
11. Stadtmüller Burkhard Graf Architekten, Kaufbeuren.
12. Voit + Partner, Augsburg.
13. Zuth + Zuth, Augsburg.
14. Bembe Dellinger Architekten und Stadtplaner GbR, Greifenberg.
15. Fuchs und Rudolph Architekten, Stadtplaner GbR, München.
g) Namen der ausgewähltern Preisrichter:
Thomas Berger, Stadtbaumeister, Gersthofen.
Prof. Bü Prechter, Landschaftsarchitektin, Frickenhausen.
Prof. Werner Girsberger, Architekt, Augsburg/Kempten.
Prof. Dr. Hartmut Niederwöhrmeier, Architekt, Nürnberg.
Stefan Oettl, Architekt, München.
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart.
Rainer Löhle, Architekt, Augsburg.
Jürgen Schantin, 1. Bürgermeister.
Klaus Greiner, Stadtrat.
Brigitte Grohmann, Stadträtin.
Albert Heckl, Stadtrat.
Albert Kaps, Stadtrat.
Sandra Meitinger, Stadträtin.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
80534 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921760
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Stadt Gersthofen
Rathausplatz 1
83368 Gersthofen
DEUTSCHLAND
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:15.5.2012