Zeitgenössische Architektur in Bayern

Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching - Projektmanagement

Das Sonderpädagogische Förderzentrum Unterhaching, Hachinger Tal Schule, in seiner heutigen Form existiert seit dem 1.8.2008. Als Sonderpädagogisches Förderzentrum umfasst die Schule heute die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.

Auf dem Schulgrundstück befinden sich derzeit im Wesentlichen drei schulisch genutzte Gebäude A, B und C. Zwei dieser Gebäude (Gebäude B und C) sollen erhalten bleiben, jedoch ist eine Umstrukturierung vorgesehen. Das Gebäude A soll durch einen Neubau ersetzt und gleichzeitig flächenmäßig erweitert werden. Durch einen neu zu errichtenden Gelenk-/Verbindungsbau sollen der Ersatzneubau des Gebäudes A sowie die Gebäude B und C miteinander verbunden werden.
  • Wettbewerbstyp

    Verhandlungsverfahren

  • Wettbewerbsort

    München

  • Gebäudetyp

    Sportbauten

  • Zulassung

    EWR

  • Teilnehmer

    Architekten, Ingenieure

  • Auslober

    Landkreis München

  • Leistungen

    Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching - Leistungen Projektmanagement.

  • Unterlagen

    Landkreis München
    Mariahilfplatz 17
    Kontaktstelle(n): HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Zu Händen von: Hrn. RA Dr. Norbert Huber
    81541 München
    DEUTSCHLAND
    E-Mail: norbert.huber@heussen-law.de

  • Bewerbung bis

    Montag 11. Juni 2012

EU-Bekanntmachungstext

D-München: Projektmanagement im Bauwesen
2012/S 93-153994
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis München
Mariahilfplatz 17
Kontaktstelle(n): HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Zu Händen von: Hrn. RA Dr. Norbert Huber
81541 München
DEUTSCHLAND
E-Mail: norbert.huber@heussen-law.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching - Leistungen Projektmanagement.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Unterhaching.
NUTS-Code DE21H
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching.
Das Sonderpädagogische Förderzentrum Unterhaching, Hachinger Tal Schule, in seiner heutigen Form existiert seit dem 1.8.2008. Als Sonderpädagogisches Förderzentrum umfasst die Schule heute die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Derzeit lernen ca. 250 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 (Grund- und Hautschulstufe) in diesem Gebäude. In den Räumen der Hachinger Tal Schule befindet sich auch eine zur Schule gehörige sog. Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) sowie eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) für Vorschulkinder mit drei Gruppen, in der ca. 20 Kinder von einem externen Träger betreut werden.
Auf dem Schulgrundstück befinden sich derzeit im Wesentlichen drei schulisch genutzte Gebäude A, B und C.
Zwei dieser Gebäude (Gebäude B und C) sollen erhalten bleiben, jedoch ist eine Umstrukturierung vorgesehen. Das Gebäude A soll durch einen Neubau ersetzt und gleichzeitig flächenmäßig erweitert werden. Durch einen neu zu errichtenden Gelenk-/Verbindungsbau sollen der Ersatzneubau des Gebäudes A sowie die Gebäude B und C miteinander verbunden werden.
Das Raumprogramm des geplanten Ersatzneubaus des Gebäude A (Hachinger Tal Schule - Baujahr 1977) umfasst insgesamt ca. 5 800 m² HNF.
Zusätzlich vorgesehen sind eine Zweifachsporthalle (ca. 1 200 m²), ein Technikzentrale zur Anbindung aller drei Gebäude sowie Freisport- und Freispielflächen.
Die Baumaßnahmen sollen bei laufendem Betrieb der Einrichtungen erfolgen. Das Bestandsgebäude Bauteil A sollte möglichst bis zur Fertigstellung des Neubaus erhalten bleiben. Eine Nutzung des Altbaus A als Interimslösung während der Umstrukturierungsbaumaßnahmen für Bauteil B und C ist denkbar.
Der Nutzungsbeginn ist für 2016/2017 vorgesehen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71541000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Projektsteuerung (Handlungsbereiche A bis E) nach dem Leistungsbild der AHO, § 205, AHO Schriftenreihe Heft Nr. 9, Stand März 2009, zunächst für die Projektstufen 1 bis 2 für das Bauvorhaben Neubau, Umstrukturierung und Erweiterung des Förderzentrums mit Zweifachsporthalle in Unterhaching.
Die Leistungen werden stufen- und ggf. bauabschnittsweise beauftragt (siehe Ziffer II.2.2).
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Zunächst werden die Projektstufen 1 bis 2 abgerufen. Der Auftraggeber behält sich bei Fortführung der Maßnahme vor, weitere Projektstufen und/oder Bauabschnitte - ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 15.10.2012. Abschluss 30.6.2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2.000.000,--€ für sonstige Schäden: 2.000.000,--€ bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF)
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 lit. a VOF (siehe Ziffer III.1.1).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Fachliche Qualifikation des Teilnehmers (60 %)
Vorlage einer Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren unter Angabe des Auftraggegenstandes (Art der Maßnahme und Leistungsumfang: Handlungsbereiche und Projektstufen), der Projektgesamtkosten (Kgr. 200 - 700 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners.
Bei allen Referenzen sind Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 5 Abs. 5 lit b) VOF beizufügen.
Bewertet werden max. 3 Referenzprojekte für Hochbaumaßnahmen (Neubau, Erweiterung und Umbau). Die Vergleichbarkeit wird anhand folgender Kriterien geprüft:
— Projektvolumen (Kgr. 200 - 700 > 20 000 000 EUR brutto: max. 5 Punkte),
— beauftragte Projektstufen (max. 5 Punkte),
— beauftragte Handlungsbereiche (max. 5 Punkte).
Je Referenzprojekt können somit max. 15 Punkte, bei max. 3 zu wertenden Referenzprojekten max. 45 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte gibt es, wenn:
aa) es sich bei dem Referenzprojekt um eine Schule handelt (jeweils 2 Punkte, also bei drei Schulreferenzen insgesamt 6 Punkte);
bb) das Referenzprojekt im laufenden Betrieb abgewickelt wurde (jeweils 2 Punkte, also bei drei Referenzprojektke im laufenden Betrieb insgesamt 6 Punkte);
cc) es sich bei dem Referenzprojekt um eine Förderschule handelt (jeweils 1 Punkt, also bei 3 Förderschulen insgesamt 3 Punkte).
Insgesamt können somit je Referenzprojekt 5 Zusatzpunkte, bei drei zu wertenden Referenzen 15 Zusatzpunkte erreicht werden.
Bei max. 3 Referenzprojekten können somit max. 60 Punkte (max. 45 Punkte und 15 Zusatzpunkte) erreicht werden.
b) Berufliche Befähigung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (40 %)
Benennung des vorgesehenen Projektleiters und dessen Stellvertreters und Angabe deren Referenzen. Anhand der Referenzprojekte soll dargestellt werden, dass seitens der verantwortlichen Personen Erfahrung bei der Projektsteuerung vergleichbarer Projekte gegeben ist.
Es werden max. jeweils 2 Referenzen, die hinsichtlich Projektgröße (Kgr. 200 - 700 > 20 000 000 EUR brutto: max. 5 Punkte) vergleichbar sind, gewertet.
Je Referenzprojekt können somit max. 5 Punkte, bei jeweils max. zu wertenden 2 Referenzprojekten jeweils max. 10 Punkte erreicht werden.
Zusatzpunkte gibt es jeweils, wenn:
aa) es sich bei dem Referenzprojekt um eine Schule handelt (jeweils 2 Punkte, also bei zwei Schulreferenzen insgesamt 4 Punkte);
bb) das Referenzprojekt im laufenden Betrieb abgewickelt wurde (jeweils 2 Punkte, also bei zwei Referenzprojekten im laufenden Betrieb insgesamt 4 Punkte);
cc) es sich bei dem Referenzprojekt um eine Förderschule handelt (jeweils 1 Punkt, also bei zwei Förderschulen insgesamt 2 Punkte).
Insgesamt können somit je Referenzprojekt 5 Zusatzpunkte, bei zwei zu wertenden Referenzen 10 Zusatzpunkte erreicht werden.
Bei max. 2 Referenzprojekten je Projektleiter und Stellvertreter können max. jeweils 20 Punkte (max. 10 Punkte und 10 Zusatzpunkte), ingesamt also 40 Punkte erreicht werden.
Bei Bietergemeinschaften sind insgesamt ein Projektleiter und ein Stellvertreter zu nennen. Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o.ä. zu dokumentieren.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Auswahlkriterien: Fachliche Eignung 100 Punkte, davon:
a) Fachliche Qualifikation des Teilnehmers - 3 Referenzprojekte max. 60 Punkte (3 x 15 Punkte, davon max. 5 Punkte bei Projektvolumen > 20 000 000 EUR brutto, max. 5 Punkte für Projektstufen 1 bis 5 und max. 5 Punkte für Handlungsbereiche A bis E); geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung linear interpoliert, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Zusatzpunkte je genannter Referenz werden wie folgt vergeben: Referenzprojekt ist eine Schulbaumaßnahme: jeweils 2 Punkte, insgesamt also 6 Punkte; Referenzprojekt ist eine Maßnahme im laufenden Betrieb: jeweils 2 Punkte, insgesamt also 6 Punkte; Referenzprojekt ist eine Förderschule: jeweils 1 Punkt, insgesamt also 3 Punkte. Für die max. drei Referenzprojekte können daher max. 45 Punkte und 15 Sonderpunkte, insgesamt also max. 60 Punkte erreicht werden;
b) berufliche Befähigung der für die Dienstleistung vorgesehenen veranwortlichen Personen: 40 Punkte, davon:
aa) 2 Referenzen Projektleiter max. 10 Punkte (2 x max. 5 Punkte für Projektvolumen > 20 000 000 EUR brutto); geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung linear interpoliert, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Zusatzpunkte je genannter Referenz werden wie folgt vergeben: Referenzprojekt ist eine Schulbaumaßnahme: jeweils 2 Punkte, insgesamt also 4 Punkte; Referenzprojekt ist eine Maßnahme im laufenden Betrieb: jeweils 2 Punkte, insgesamt also 4 Punkte; Referenzprojekt ist eine Förderschule: jeweils 1 Punkt, insgesamt also 2 Punkte;
bb) 2 Referenzen Stellvertretender Projektleiter max. 10 Punkte (2 x max. 5 Punkte für Projektvolumen > 20 000 000 EUR brutto); geringere Projektvolumina werden bei der Bewertung linear interpoliert, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte. Zusatzpunkte je genannter Referenz werden wie folgt vergeben: Referenzprojekt ist eine Schulbaumaßnahme: jeweils 2 Punkte, insgesamt also 4 Punkte; Referenzprojekt ist eine Maßnahme im laufenden Betrieb: jeweils 2 Punkte, insgesamt also 4 Punkte; Referenzprojekt ist eine Förderschule: jeweils 1 Punkt, insgesamt also 2 Punkte. Bei der Bewertung der beruflichen Befähigung können für die jeweils max. 2 zu wertenden Referenzprojekte daher jeweils max. 10 Punkte und 10 Sonderpunkte (4 + 4 + 2 Punkte), insgesamt also max. 40 Punkte (2 x 20 Punkte) erreicht werden.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
FZ - UHA - PS
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
11.6.2012 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:11.5.2012