Zeitgenössische Architektur in Bayern

Generalsanierung Realschule Furth | Cham

Gebäudetyp Schulen, Fortbildungszentren, Internate

Art Wettbewerbe und Dienstleistungen

Zulassungstyp Wettbewerb mit Bewerbungsverfahren

Ort Cham

Wettbewerbstyp Verhandlungsverfahren

Zulassungsbereich EWR

Auslober Landkreis Cham

Teilnehmer Architekten, Ingenieure

Bewerbung bis 27. Februar 2012 um 12 Uhr


Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt
D-Cham: Dienstleistungen von Architekturbüros
2012/S 19-030979
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landkreis Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
DEUTSCHLAND
Weitere Auskünfte erteilen: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Hitzler Ingenieure
Ehrenbreitsteiner Straße 28
Zu Händen von: Herrn Tobias Baumgartner
80993 München
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 892555950
E-Mail: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de
Fax: +49 8925559511
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalsanierung Realschule Furth im Wald - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Furth im Wald.
NUTS-Code DE235
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Generalsanierung Realschule Furth im Wald unter laufendem Schulbetrieb.
Hauptnutzfläche Bestand: ca. 3 169,00 m².
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71200000
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Generalsanierung Realschule Furth im Wald unter laufendem Schulbetrieb.
Hauptnutzfläche Bestand: ca. 3 169,00 m².
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
- für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
- für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR,
bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
HOAI (gültige Fassung).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF);
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
- für Personenschäden: 1 500 000,00 EUR,
- für sonstige Schäden: 1 500 000,00 EUR.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
Darstellung von maximal 5 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulsanierung unter laufendem Betrieb,
- Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700 > 10 000 000 EUR brutto),
- mindestens Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt,
- derzeitiger Projektstand mindestens Leistungsphase 8 oder abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 5 Referenzprojekte benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Referenzprojekt ist aus dem Bereich Schulsanierung unter laufendem Betrieb,
- Referenzprojekt vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 200-700 > 10 000 000 EUR brutto),
- Durch den Projektleiter bzw. den stellvertretenden Projektleiter wurden mindestens die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 (gem. § 33 HOAI) erbracht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
- Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.,
- Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" und/oder "Architekt" berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens: - Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 12 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 5 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (5 Referenzprojekte x max. 12 Punkte = max. 60 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsanierung unter laufendem Betrieb? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsanierung unter laufendem Betrieb zuzuordnen ist (z.B. Schulneubau, Sporthallensanierung ohne gleichzeitiger Schulsanierung, Sanierung Kindergarten, Instituts-, Forschungs- oder Laborgebäude, Schulsanierung nicht unter laufendem Schulbetrieb, d.h. mit vollständiger Auslagerung der Schule o.ä.) werden 1,5 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 1,5 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/ 10 000 000 EUR x 3,0 Punkte). - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,56 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 %/94 % x 3,0 Punkte). - Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D.h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und 4 Projekten für de stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen: - Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Schulsanierung unter laufendem Betrieb? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Wenn das Referenzprojekt nur bedingt dem Bereich Schulsanierung unter laufendem Betrieb zuzuordnen ist (z.B. Schulneubau, Sporthallensanierung ohne gleichzeitiger Schulsanierung, Sanierung Kindergarten, Instituts-, Forschungs- oder Laborgebäude, Schulsanierung nicht unter laufendem Schulbetrieb, d.h. mit vollständiger Auslagerung der Schule o.ä.) werden 1,0 Punkte vergeben. - Ist das angegebene Referenzprojekt des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung (Gesamtkosten > 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700))? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr (Kgr. 200-700)) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Gesamtkosten als 10 000 000 EUR brutto (Kgr. 200-700) wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Gesamtkosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR/10 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt mindestens die Leistungsphasen 6-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter (gem. § 33 HOAI) erbracht? Wenn die Leistungsphasen 2-5 bzw. 6-8 erbracht wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachtem Leistungsumfang werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 49 % bzw. LPH 6-8 = 45 % nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 2-3 erbracht. Hier werden 0,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 18 %/49 % x 1,5 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 27.2.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
27.2.2012 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter ("Bewerbungsbogen") zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail oder Fax bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de, Fax: +49 8925559511 angefordert werden.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Mittelfranken; Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
91522 Ansbach
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Landkreis Cham
Rachelstraße 6
93413 Cham
DEUTSCHLAND
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25.1.2012