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Balance halten

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Broschüre „Wohnen in München VI" erschienen - Handlungsprogramm zur Zukunft des Wohnens

Das neue Programm „Wohnen in München VI" wurde für die Jahre 2017 bis 2021 vom Stadtrat beschlossen. Hierzu erscheint nun die Broschüre zum Handlungsprogramm.

Das finanziell größte kommunale wohnungspolitische Handlungsprogramm in Deutschland „Wohnen in München VI" setzt Ziele für den Neubau von geförderten Mietwohnungen, die Bestandsentwicklung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum. Der Fokus des Programms liegt dabei auf der Förderung von bestimmten Zielgruppen innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen. In der Broschüre zu „Wohnen in München VI" werden die Zielgruppen, Förderprogramme sowie bauliche Qualitäten und Baukosten genauer beschrieben.

Aufgrund der Situation auf dem Wohnungsmarkt unterstützt die Stadt Wohnungssuchende mit geringem Einkommen mit verschiedenen Förderprogrammen, wie zum Beispiel dem „Münchner Wohnungsbau" oder auch dem „München Modell". Der Bau von preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen der Wohnraumförderprogramme liegen, wird durch den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) gefördert. Im Rahmen des KMB werden städtische Wohnbauflächen zum aktuellen Verkehrswert ausgeschrieben, um preistreibende Bieterwettbewerbe zu vermeiden. Die Grundstücke werden mit Bindungen belegt, die im Kaufvertrag festgeschrieben werden, wie zum Beispiel die Begrenzung der Mieten nach dem Mietspiegel oder eine 60-jährige Bindung als Mietwohnung und das Aufteilungsverbot, um Umwandlungen in Eigentumswohnungen zu verhindern.

Die verschiedenen Förderprogramme sowie der KMB tragen zur sogenannten „Münchner Mischung" bei, das heißt zu einem vielfältigen Wohnungsangebot für breite Einkommensgruppen in allen Quartieren. Ziel ist der Bau von 2.000 Wohnungen im geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau pro Jahr. Außerdem wird durch den Ankauf von Belegungsrechten versucht, bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu sichern.

Im wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI" (2017-2021) wurden folgende Schwerpunkte festgelegt:

1. Erhöhung der Einkommensgrenzen im München Modell, damit weiterhin 50 bis 60 Prozent der Münchner Haushalte förderfähig bleiben.

2. Förderung zielgruppenspezifischer Wohnprojekte für den Erhalt der Münchner Mischung.

3. Erhöhung der Zielzahl für die Baurechtsschaffung auf 4.500 Wohneinheiten pro Jahr. Zusammen mit der Bautätigkeit in Bestandsgebieten nach § 34 BauGB sollen so mittelfristig insgesamt 8.500 Wohnungen pro Jahr fertiggestellt werden.

4. Umsetzung der Strategien zur Langfristigen Siedlungsentwicklung (La-Sie): Bis 2030 sollen möglichst viele Flächen für den Wohnungsbau mit den Instrumenten Nachverdichtung, Umstrukturierung und Neuentwicklung aktiviert werden.

5. Dauerhafte Einführung des Konzeptionellen Mietwohnungsbaus (KMB) und eine noch stärkere Zielgruppenorientierung.

6. Konzeptausschreibungen auf städtischen Grundstücken sollen weiterentwickelt werden. Die Vergabe von KMB-Flächen erfolgt im Erbbaurecht und dient damit der langfristigen Sicherung städtischer Flächen.

7. Erhöhung der Zielzahl im geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau auf 2.000 Wohneinheiten pro Jahr. Der Fokus der kommunalen Förderung liegt ausschließlich auf dem Mietwohnungsbau für die unteren und mittleren Einkommensgruppen.

8. Vereinfachung städtischer Programme im geförderten Wohnungsbau: Zukünftig gibt es nur noch den Münchner Wohnungsbau und das München Modell.

9. Neue Förderbausteine für mehr Kostentransparenz: Ist die Wirtschaftlichkeit von Projekten im geförderten Wohnungsbau zum Beispiel für Lärmschutzmaßnahmen oder Dachgärten gefährdet, können hierfür gesonderte Förderungen aktiviert werden.

10. Energetische Standards im Neubau beibehalten: Die Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle werden vereinheitlicht und analog zum ökologischen Kriterienkatalog festgelegt. Sie werden nicht weiter angehoben.

11. Ausbau der energetischen Bestandssanierung: Für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums inklusive bezahlbarer Heizkosten und der Erreichung der Münchner Klimaschutzziele wird die Sanierung weiter entwickelt.

12. Volle Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten zur Bestandssicherung: Dazu gehören der Erlass von Erhaltungssatzungen, die intensive Überwachung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum und die Mietberatung.

Die Broschüre „Wohnen in München VI" (2017-2021) ist online abrufbar.