Bogenhausen:Stadt verzichtet auf Berufung

Walmdachvilla an der Kolbergstraße in München, 2013

Ein Neubau soll an die Stelle der alten Villa treten. Die Pläne wird der englische Architekt David Chipperfield erarbeiten.

(Foto: Jakob Berr)

Urteil des Verwaltungsgerichts macht Weg frei für Abriss der Villa an der Kolbergerstraße 5 und Neubebauung

Von Alfred Dürr, Bogenhausen

Der heftig und über einen langen Zeitraum hinweg geführte juristische Streit über die Zukunft der alten Villa an der Kolbergerstraße 5 im Herzogpark ist beendet. Die Stadt will nicht weiter darüber prozessieren, ob das 1923 errichtete Haus ein Denkmal ist oder nicht. Das Verwaltungsgericht hatte vor wenigen Tagen ausführlich begründet, warum das umstrittene Haus nicht schützenswert ist. Jetzt noch vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu ziehen, sei nicht Erfolg versprechend, ist aus dem Planungsreferat zu hören. Auch aus dem Landesdenkmalrat gibt es Signale, dass man das Gerichtsurteil akzeptiert.

Zwischen der Stadt und dem Investor, der auf dem Grundstück ein Gebäude mit Eigentumswohnungen errichten will, hat am Freitag bereits ein Gespräch stattgefunden. Dem Vernehmen nach war man sich einig, dass mit dem Neubau sensibel auf die städtebauliche Situation am Eingang zum Herzogpark reagiert werden müsse. Entsprechende Konzeptvorschläge soll der bekannte englische Architekt David Chipperfield erarbeiten.

Eine Studie des renommierten Büros für ein repräsentatives Stadthaus anstelle der alten Villa gibt es bereits. Auf moderne Weise soll das Gestaltungsprinzip der umgebenden Wohnhäuser interpretiert werden. Der Neubau, so die Vorstellung, soll sich in den Kontext einfügen. Zum einen wolle man ein klares Bekenntnis zur zeitgemäßen Architektur ablegen, andererseits aber auch auf die besondere städtebauliche Situation Rücksicht nehmen.

Es lägen jedoch keineswegs ausgereifte Pläne in der Schublade, sagt Stefan Höglmaier, der Gründer und geschäftsführende Alleingesellschafter des Unternehmens Euroboden. Man werde jetzt zügig das Projekt bearbeiten. Wichtig sei dabei die Lage des Grundstücks. Es befindet sich gegenüber einer der wenigen erhaltenen Grünanlagen mit alten Bäumen am östlichen Rand des Herzogparks.

Höglmaier hatte gegen die Stadt geklagt, weil diese ihr Einverständnis für den Abriss der Villa und einen Neubau versagt hatte. Der Fall hat hohe Wellen geschlagen. Die Nachbarn stiegen auf die Barrikaden. Die Bürgerinitiative Kulturgut Herzogpark wollte eine Debatte von grundlegender Bedeutung anstoßen. Es gehe nämlich darum, wie man mit dem Stadtbild und mit Denkmälern umgehe. Die vorhandenen Grundstücke dürften nicht einfach zugepflastert werden. Das sei nicht nur ein Thema der betroffenen Nachbarn, sondern müsse alle Bürger interessieren. Man verwies dazu auf entsprechende Unterschriftenlisten.

Der Vorsitzende des Landesdenkmalrates, Staatsminister a.D. Thomas Goppel (CSU), und der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper (CSU) unterstützten die Bürgerinitiative. Denn die Villa an der Kolbergerstraße 5 sei ein exemplarischer Fall für den Umgang mit Baudenkmälern in München und in Bayern, hieß es. Das Haus sei einer der letzten Überreste aus einer vergangenen Zeit und zeige, wie es früher im Herzogpark ausgesehen habe. Da stelle sich die Frage, ob man solche Werte erhalten wolle oder ob man einen Abriss hinnehme.

2013 hatte der Landesdenkmalrat veranlasst, dass die Villa, die bereits wegen verschiedener Umgestaltungen im Innern von der Denkmalliste genommen worden war, wieder unter Schutz gestellt werden musste. Der frühere Chef des Landesamts für Denkmalpflege, Egon Johannes Greipl, gab dazu einen bemerkenswerten Kommentar ab. Die Villa an der Kolbergerstraße sei ein Paradebeispiel dafür, wie der Instrumentenkasten des Denkmalschutzes gerne geöffnet werde, um Interessen der Stadtplanung oder reine Nachbarschaftsinteressen durchzusetzen. Auch der damalige Landtagswahlkampf mit seinen parteipolitischen Intentionen habe eine strikt fachliche, an den Fakten und der Rechtslage ausgerichtete Diskussion erschwert.

Um die Denkmaleigenschaft der Villa entbrannte jedenfalls eine mehrjährige Auseinandersetzung vor Gericht. Die Stadt begründete ihre Untätigkeit in Sachen Baugenehmigung damit, das man letzte Klarheit über den Status der Kolbergerstraße 5 haben müsse. Dabei hatte sich bald anhand der Stellungnahmen von Experten gezeigt, dass die Denkmaleigenschaft der Villa nicht zu halten ist.

In seiner Urteilsbegründung erläuterte das Gericht auf der Grundlage von 22 Gutachten, warum das Gebäude weder eine städtebauliche, geschichtliche, künstlerische oder wissenschaftliche Bedeutung habe. Nur der Gutachter der Stadt hatte eine andere Meinung. Vor diesem Hintergrund müssten nun auch die letzten Zweifel ausgeräumt sein, ließ Euroboden dazu mitteilen.

Das Treffen zwischen Höglmaier und Stadtbaurätin Elisabeth Merk am Freitag sei konstruktiv gewesen, hieß es. Beide Seiten wollten die beste Lösung für das Grundstück finden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: