Kolbergerstraße:Späte Besinnung auf die Vernunft

Im Planungsreferat hat endlich jemand die Notbremse gezogen: Die Stadt gibt nach vielen hausgemachten Fehlern auf im Rechtsstreit um die alte Villa im Herzogpark

Von Ulrike Steinbacher

Jetzt hat man im Planungsreferat also doch endlich die Notbremse gezogen: Die Stadt München gibt auf im Rechtsstreit um die alte Villa im Herzogpark. Für den Eigentümer bedeutet das, dass er an der Kolbergerstraße einen fünfstöckigen Neubau errichten darf, für die Nachbarn heißt es, dass sie ihren Kampf um das Gebäude aus dem Jahr 1923 verloren haben.

Böser Investor setzt seine Finanzinteressen durch, typisch München, könnte man schimpfen, doch das trifft die Sache nicht. Denn zum einen muss man der Euroboden GmbH zugute halten, dass sie schon viele schwierige Denkmalschutz-Objekte erfolgreich saniert hat, also sicher kein Unternehmen ist, das mit Abriss und Neubau nur die schnelle Kohle macht. Und zum anderen haben die Behörden einfach zu viele Fehler gemacht.

Das beginnt mit verschwundenen Unterlagen zum Umbau der Villa in den Achtzigerjahren. Bei einer Überprüfung Anfang 2013 fanden die Denkmalschützer dann nichts Schützenswertes mehr und nahmen dem Haus den Denkmalstatus. Eine Bürgerinitiative baute daraufhin - kurz vor der Landtagswahl - so viel politischen Druck auf, dass die Villa wieder Denkmal wurde. Das war der zweite Fehler. Denn inhaltlich hatte sich an der Beurteilung nichts geändert.

Und als dann der Investor mit einer Klage durchsetzen wollte, dass die Verwaltung seine auf Eis gelegten Abriss-und Bauanträge bearbeitet, da machte die Stadt München den dritten Fehler und ließ sich auf den Prozess ein. Sie verlor Verfahren um Verfahren - kein Wunder, denn laut Gerichtsgutachter tendiert die Denkmal-Bedeutung des Hauses "gegen Null". Viel zu spät hat die Stadt die Kehrtwende vollzogen - und sie hat noch Glück, dass zumindest die millionenschwere Schadenersatzklage des Investors nach ihrem Einlenken vom Tisch zu sein scheint.

Die Stadt muss sich aber fragen lassen, warum sie ein ganzes Jahr gebraucht hat, um ihre Rechtsposition zu korrigieren. Dass die Villa mit ihrem Garten für die Bewohner der umliegenden fünfstöckigen Wohnhäuser eine grüne Insel darstellt - keine Frage. Dass der Abriss der Villa für den südlichen Herzogpark einen Verlust an Lebensqualität darstellt - geschenkt. Schönheit ist aber keine juristische Kategorie, Rechtssicherheit dagegen schon.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: