Mehr Mieterschutz: SPD will Erhaltungssatzung für ganz München

Die SPD-Stadtratsfraktion will den Schutz für Mieter verstärken und Erhaltungssatzungen auf das ganze Stadtgebiet ausweiten. Das erfordere die besondere Situation in München.
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Debatte über mehr Schutz für Mieter - wird die Erhaltungssatzung in München ausgeweitet?
dpa Debatte über mehr Schutz für Mieter - wird die Erhaltungssatzung in München ausgeweitet?

München - Ein wichtiges Instrument, um Wohnungen im Bestand vor Umwandlungen und Luxussanierungen zu schützen, ist die Erhaltungssatzung. Und genau diese will die SPD im Münchner Rathaus künftig für die Mieter ausgeweitet wissen: Die Stadt solle alles unternehmen, um die Satzung selbst weiterzuentwickeln, fordert die Fraktion per Antrag. Erst jüngst hatte sich OB Dieter Reiter im Vorfeld des Wohngipfels in Berlin für einen neuen Mietspiegel stark gemacht.

Erhaltungssatzung in München: Bisher enge Bestimmungen

Denn bisher gelten enge Bestimmungen für die Ausweisung, kritisiert die SPD. So könnten zum Beispiel Quartiere, in denen die Mieten bereits stark gestiegen sind, nicht mehr als Erhaltungssatzungsgebiet ausgewiesen werden – dabei wäre ein Schutz für Mieterinnen und Mieter gerade auch hier dringend notwendig.

In dem SPD-Antrag heißt es: "Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten zu prüfen, was getan werden muss beziehungsweise. welche bundesgesetzlichen Änderungen angestrebt würden müssen, um das ganze Stadtgebiet der Landeshauptstadt München als Erhaltungssatzungsgebiet ausweisen zu können. Der Oberbürgermeister wird gebeten sich beim Deutschen Städtetag und dem zuständigen Bundesministerium für diese notwendigen gesetzlichen Änderungen einsetzen."

Angesichts der prekären Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt unternehme die Stadt große Anstrengungen, neue Wohnungen, insbesondere für kleine und mittlere Einkommensgruppen, zu bauen und die entsprechende soziale Infrastruktur zu schaffen. "Umso wichtiger ist es, dass nicht ein zusätzlicher Bedarf an Neubau und damit zusätzliche Last für die Kommune dadurch entsteht, dass die angestammte Bevölkerung durch Aufwertungen aus ihren Vierteln verdrängt wird." Die Forderung trifft einen Nerv, wie die große Mieter-Demo am Samstag in München gezeigt hat.

Erhaltungssatzung: Die Maxvorstadt kam 2017 neu dazu

SPD-Fraktionschef Alexander Reissl betont: "Wir brauchen echten Schutz für Mieterinnen und Mieter – und zwar im ganzen Stadtgebiet. Dazu wollen wir die Erhaltungssatzung so weiterentwickeln, dass sie zum einen noch mehr Wirkung zeigt und zum anderen in ganz München anwendbar ist." Das Planungsreferat solle das Instrument "entsprechend anpassen" - der Bund müsse rechtlich die "Möglichkeit schaffen, dass wir es stadtweit anwenden können".

Im Jahr 2016 wurden die Erhaltungssatzungen "Haidhausen", "Untere Au / Untergiesing", "Gärtnerplatz / Glockenbachviertel", "Neuhausen", "Sendling" und "Milbertshofen" mit veränderten Umgriffen erneut erlassen. Neu hinzugekommen sind die Gebiete "Sendling-Westpark" und "Wettersteinplatz" (beide 2016) sowie "Maxvorstadt" (2017). Die Erhaltungssatzungen "Josephsplatz", "Pündterplatz / Bonner Platz" (2017) und "Schlachthofviertel" (2018) ersetzen bestehende Satzungen.

Milieuschutz bald auch in Moosach

Rund 263.000 Münchner Mieter sind aktuell durch eine Erhaltungssatzung vor Spekulanten und Luxussanierern geschützt. Die Satzung deklariert ihr Wohngebiet für fünf Jahre zum Milieu-Schutzgebiet, damit die angestammte Bevölkerung aus Alten, Jungen, Singles, Familien, Armen und Reichen erhalten bleibt.

Demnächst kommt zu den bislang 21 Erhaltungssatzungs-Gebieten wohl ein weiteres dazu. Am 26. September entscheidet der Planungsausschuss darüber, ob ein Bereich von Moosach mit 7.000 Wohnungen erstmals diesen Schutz bekommt: das Areal zwischen der Triebstraße im Norden, der Feldmochinger Straße im Westen, der Hanauer- und Ehrenbreitsteiner Straße im Osten und Georg-Brauchle- und Wintrichring im Süden. Dort leben 13.600 Münchner.

Dann wird auch dort gelten, dass etwa Luxussanierungen verboten sind. Mietshäuser können nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, die dann stückweise verkauft werden. Ein Käufer kann überhaupt nur dann kaufen, wenn er Schutzvorschriften für die Mieter unterschreibt. Erst im Juni hatte die Stadt die Bestimmungen in den Schutzgebieten nochmal verschärft.

Erhaltungssatzungen können erneut erlassen werden

OB Dieter Reiter (SPD) und Sozialreferentin Dorothee Schiwy kämpfen unter anderem für ein neues Bundesgesetz, das es erlauben würde, diese Schutzregeln aufs ganze Stadtgebiet auszudehnen.

Erhaltungssatzungen sind auf fünf Jahre befristet und werden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Hilfe eines stadtweiten Monitorings vor ihrem Ablauf erneut überprüft. Gegebenenfalls werden sie dann erneut erlassen.

Lesen Sie hier: Elisabeth Merk im AZ-Interview - Das sagt die Stadtbaurätin zum Münchner Mietwahnsinn.

Lesen Sie hier: Mietwahnsinn in München: So will Reiter die Preisspirale stoppen.

 

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