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Neue Vergabe-Richtlinie

© Sabine Picklapp/ByAK © Sabine Picklapp/ByAK

Bayerische Architektenkammer verabschiedet Resolution zur Novelle des Vergaberechts 2016...

Die Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer, das „Parlament" der mehr als 23.000Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in Bayern, hat in ihrer Sitzung am 20. November2015einstimmig eine Resolution zur geplanten Neuordnung des Vergaberechts in Deutschland verabschiedet.

Hintergrund ist die anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge. Sie führt u. a. dazu, dass die geltende Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), der auch die Vergabe öffentlicher Planungsaufträge an Architekten unterliegt, aufgehoben wird und in einer allgemeinen Vergabeverordnung (VgV) aufgehen soll. In diesem Zusammenhang fordert die Bayerische Architektenkammer:

Der für die Vergabe nach der VgV maßgebliche Auftragswert muss sich weiterhin nach dem zu vergebenden Auftrag richten. Keinesfalls dürfen zur Ermittlung des Auftragswertes die Honorare aller freiberuflichen Leistungen eines Projektes addiert werden, da in diesem Fall selbst Planungsleistungen für kleinste Bauvorhaben nach VgV und damit mittels europaweiter Veröffentlichung vergeben werden müssten. Dies wäre insbesondere für Kommunen nicht leistbar; kleinen und mittelständischen Architekten droht ein wesentlicher Teil der Existenzgrundlage entzogen zu werden.

Im Verhandlungsverfahren – im besten Fall mit integriertem Architektenwettbewerb – muss das Regelverfahren für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb des Schwellenwertes bleiben. Sichergestellt werden muss auch, dass sämtliche außerhalb von Architektenwettbewerben zu erbringenden Leistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) honoriert werden. Nur so ist gewährleistet, dass nicht der Preis, sondern die Qualität ausschlaggebend für die Auftragsvergabe ist. Auch dürfen keine überzogenen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Auftragnehmer gestellt werden. Die tatsächliche Möglichkeit der Beteiligung kleinerer Büros und insbesondere von Berufsanfängern ist sicherzustellen.

Zur Qualitätssicherung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber für Planungsleistungen sollte die Beratung und freiwillige Registrierung solcher Verfahren eingeführt werden. Die Bayerische Architektenkammer steht hierfür schon jetzt beratend zur Verfügung.